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   OLG Hamm, 12.05.2003 - 3 U 206/02   

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https://dejure.org/2003,61355
OLG Hamm, 12.05.2003 - 3 U 206/02 (https://dejure.org/2003,61355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2003 - 3 U 206/02 (https://dejure.org/2003,61355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2003 - 3 U 206/02 (https://dejure.org/2003,61355)
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  • BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90

    Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2003 - 3 U 206/02
    Auch wenn ein Arzt grundsätzlich zum Studium der einschlägigen Fachzeitschriften und zur Fortbildung in seinem Fachbereich verpflichtet ist (vgl. BGH, NJW 1991, Seite 1535 (1537); OLG Düsseldorf, VersR 1987, Seite 414 (415)), so ist ein Arzt auch dann nicht verpflichtet, von einer Behandlungsmethode Abstand zu nehmen und eine andere Behandlungsmethode anzuwenden, wenn an einer verbreiteten und bisher anerkannten Behandlungsmethode erstmalig Zweifel laut werden.
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2003 - 3 U 206/02
    Insofern entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1988, Seite 763 (764)) wie auch des Senates (vgl. etwa Urteil vom 03.05.2000, Aktenzeichen 3 U 171/99), dass die Wahl der Behandlungsmethode grundsätzlich dem Ermessen des behandelnden Arztes unterliegt, sofern die von ihm gewählte Therapie noch dem Standard der Medizin entspricht.
  • OLG Hamm, 15.03.2000 - 3 U 171/99

    Pflicht des Arztes zur Beherrschung und Anwendung neuester Therapiekonzepte

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2003 - 3 U 206/02
    Insofern entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1988, Seite 763 (764)) wie auch des Senates (vgl. etwa Urteil vom 03.05.2000, Aktenzeichen 3 U 171/99), dass die Wahl der Behandlungsmethode grundsätzlich dem Ermessen des behandelnden Arztes unterliegt, sofern die von ihm gewählte Therapie noch dem Standard der Medizin entspricht.
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